Bild eines alten Kältegeräts

Alte F-Gas-Prüfregeln aufgehoben, BEG-Förderung schrumpft und Alarm vor Klimagerät-Hacks

Brüssel streicht die alten EU-Regeln zur Dichtheitskontrolle, die neue BEG-Wärmepumpenförderung ist seit dem 21. Juli in Kraft, und das Schornsteinfegerhandwerk warnt vor gefährlichen Anschluss-Tricks mit mobilen Klimageräten. Was Betriebe jetzt wissen müssen.

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Alte F-Gas-Prüfregeln aufgehoben, BEG-Förderung schrumpft und Alarm vor Klimagerät-Hacks

Aus dem „Politikum“ des VDKF vom 14. Juli 2026 haben wir die Themen herausgegriffen, die unsere Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden Wochen am ehesten beschäftigen werden.

Dichtheitskontrolle: alte EU-Verordnungen gestrichen, die Pflicht bleibt

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1444 der Kommission vom 2. Juli 2026 hebt die bisherigen Verordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und (EG) Nr. 1516/2007 auf. Beide regelten bislang die Anforderungen an Dichtheitskontrollen von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen. Sie gingen auf die alte F-Gas-Verordnung von 2006 zurück, die inzwischen durch die Verordnung (EU) 2024/573 abgelöst wurde.

Wichtig ist, was das nicht heißt: Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung fällt nicht weg. Aufgehoben wird nur das ältere Regelwerk dazu. Die Kommission begründet den Schritt damit, dass das heutige F-Gas-Recht die Leckagevermeidung, Überwachung und Dokumentation bereits umfassender regelt, dass viele alte Bestimmungen überflüssig geworden sind und dass die dort beschriebenen Prüfmethoden nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Für Betreiber und Fachbetriebe bedeutet das konkret: Die viel zitierte Verordnung 1516/2007 taugt künftig nicht mehr als Rechtsgrundlage. Maßgeblich sind jetzt die Anforderungen der F-Gas-Verordnung 2024/573 sowie die aktuellen technischen Normen zur Leckageprüfung. Der VDKF, der BFS und der europäische Dachverband AREA hatten sich für eine Überarbeitung statt einer ersatzlosen Streichung ausgesprochen. Die Verordnung wurde am 3. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage danach in Kraft.

BEG: Wärmepumpenförderung wird spürbar zurückgefahren

Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ein Antrag nach den alten Bedingungen ist bereits seit dem 9. Juli nicht mehr möglich, das Antragsportal wird überarbeitet. Von Entbürokratisierung kann keine Rede sein, an den meisten Stellschrauben geht es nach unten. Gegenüber einer unveränderten Fortführung will der Bund bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro einsparen.

Für Kältebetriebe besonders relevant: Der bisherige Effizienzbonus von 5 Prozent entfällt vollständig, den es unter anderem für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gab. Auch die förderfähigen Kosten sinken, von bisher maximal 30.000 Euro zunächst auf 28.000 Euro und dann halbjährlich weiter, bis 2030 auf 22.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird alle sechs Monate um einen Prozentpunkt abgeschmolzen. Zugleich rückt die Förderung stärker zu einkommensschwächeren Haushalten: Der Einkommensbonus wird gestaffelt, ein neuer Kinderzuschlag verschiebt die Einkommensgrenzen. Ab Anfang 2027 soll zusätzlich ein Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen mit ausreichender europäischer Wertschöpfung kommen, bei gleichzeitig abgesenkter Grundförderung. Welche Geräte diesen Bonus tatsächlich bekommen, ist allerdings noch nicht festgelegt. Wer Kunden berät, sollte die neuen Sätze also rasch parat haben.

Gebäudemodernisierungsgesetz: ein Teilerfolg für die Lüftungstechnik

Beim GModG gibt es auch eine gute Nachricht. Der Bundesrat hat am 10. Juli entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, was der Branche die dringend benötigte Planungssicherheit bringt. Der VDKF hat sich hier gemeinsam mit den übrigen Verbänden der TGA-Repräsentanz Berlin engagiert. Besonders erfreulich aus Sicht des Verbands: RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung wurden als Erfüllungsoption ins Gesetz aufgenommen. Das war eine zentrale Forderung im parlamentarischen Verfahren und wird als echter Erfolg gewertet. Mit Sorge sieht der VDKF dagegen die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Ob deren Wegfall wirklich eine Vereinfachung bringt oder nur neue, komplizierte Regelungen, muss sich zeigen.

Schornsteinfeger warnen: Finger weg von Klimagerät-Hacks am Schornstein

Zum Schluss ein Thema, bei dem Betriebe ihre Kunden aktiv aufklären können. Im Internet kursieren Videos, die den Anschluss mobiler Klimageräte an Schornsteine oder Kaminöfen als cleveren Lifehack anpreisen. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks warnt eindringlich davor. Mobile Klimageräte blasen warme Raumluft über einen Abluftschlauch nach außen, dabei entsteht im Raum ein Unterdruck. Sitzt im selben Luftverbund eine Feuerstätte wie etwa eine Gasheizung, kann dieser Unterdruck stärker sein als der natürliche Schornsteinzug. Die Folge ist gefährlich: Abgase werden nicht mehr sicher ins Freie abgeführt und können in die Wohnräume zurückgelangen, bis hin zu einer Kohlenmonoxidvergiftung. Schornsteine sind dafür da, Abgase von Feuerstätten sicher abzuleiten, nicht als Abluftleitung für Klimageräte.

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Dieser Beitrag und diese Informationen werden vom VDKF, dem Verband Deutscher Kälte- und Klima-Fachbetriebe e. V. bereitgestellt. Die ausführlichen Beiträge, weitere wichtige Informationen, Vorlagen und Dokumente sind den Mitgliedsbetrieben des Verbandes vorbehalten. Falls Sie von den branchenrelevanten Informationen überzeugt sind und sich tiefergehend informieren wollen, empfehlen wir Ihnen eine Mitgliedschaft im VDKF und den eigenen Bezug des "Politikums".