Eine Frau am Laptop

BAFA digitalisiert Förderlandschaft: Was das neue Wärmeerzeuger-Portal für Fachbetriebe bedeutet

Beamte der polnischen Steuerbehörde haben 42 Tonnen geschmuggeltes F-Gas im Wert von fast 1 Million Euro beschlagnahmt. Den Beteiligten drohen bis zu drei Jahre Haft.

Bildurheber: Unsplash

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Umstellung bei der BAFA: Das neue „Wärmeerzeuger-Portal (WEP)“ kommt

Eine der signifikantesten Änderungen betrifft die Listung förderfähiger Wärmeerzeuger im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird den bisherigen Prozess bis November 2025 vollständig umstellen. Die bekannten und regelmäßig aktualisierten PDF-Listen werden durch ein neues, digitales „Wärmeerzeuger-Portal (WEP)“ ersetzt.

Was sind die Ziele und Funktionen des neuen Portals?

Das WEP soll den gesamten Prozess der Listung und Veröffentlichung transparenter und effizienter gestalten. Für diesen Zweck ist das Portal in zwei Bereiche gegliedert:

  1. Herstellerbereich: Ein geschlossener Listungs- und Verwaltungsbereich, in dem Hersteller ihre Produkte registrieren und verwalten können. Die Registrierung hierfür ist bereits seit dem 25. August 2025 möglich. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Hersteller fortan selbst für die vollständige und wahrheitsgemäße Eingabe aller technischen Daten verantwortlich sind.


  2. Öffentlicher Bereich: Dieser Bereich wird nach Abschluss der Systemumstellung für alle zugänglich sein und dient der Anzeige der gelisteten Wärmeerzeuger.

Für Fachunternehmer, Energieeffizienz-Experten und Antragsteller verspricht das neue Portal erhebliche Vorteile. Es werden mehr technische Daten zu den einzelnen Geräten zur Verfügung stehen, die durch intelligente Filtermöglichkeiten übersichtlich und schnell durchsuchbar sein werden. Während der Übergangszeit behalten die zuletzt am 1. August 2025 aktualisierten PDF-Listen ihre volle Gültigkeit, sodass die Förderfähigkeit von Anlagen durchgehend sichergestellt ist.

Qualitätssicherung: BLAC lehnt Mindestdauer für Zertifizierungs-Schulungen ab

Ein weiteres, für die Qualitätssicherung in unserer Branche zentrales Thema, fand eine ernüchternde Antwort. Wir hatten uns an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gewandt und die Praxis privater Anbieter kritisiert, Zertifizierungs-„Schnellkurse“ von nur wenigen Tagen anzubieten. Das Problem: Die Absolventen erhalten am Ende dasselbe Zertifikat wie Teilnehmer, die eine mehrwöchige Schulung an einer Fachschule durchlaufen haben. Dass Lerninhalt und praktisches Know-how dabei nicht identisch sein können, liegt auf der Hand.

Die BLAC hat unser Anliegen nun abgewiesen. Die Begründung ist formaljuristischer Natur: Die maßgebliche Durchführungsverordnung (DVO 2024/2215) mache lediglich Vorgaben zu den Prüfungsinhalten, nicht aber zur Dauer der vorbereitenden Schulung. Daher könne die Schulungsdauer auch nicht Gegenstand der Anerkennung einer zertifizierenden Stelle sein.

Diese Entscheidung ist aus inhaltlicher Sicht nicht nachvollziehbar und bedauerlich. Die BLAC hätte die Möglichkeit gehabt, eine Empfehlung auszusprechen, die sich beispielsweise an Studien zur optimalen Schulungsdauer orientiert. Der Vergleich mit der Führerscheinausbildung drängt sich auf: Auch hier gibt es eine Mindestanzahl an Fahrstunden, weil der Gesetzgeber weiß, dass allein das Bestehen der Prüfung keine Garantie für sicheres Fahren ist. Unsere Hoffnung ruht nun auf der anstehenden Überarbeitung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, in der wir eine entsprechende Klarstellung gefordert haben.

Illegale Kältemittel – eine ernstzunehmende Gefahr

Ein aktueller Vorfall aus Polen unterstreicht die Dringlichkeit, den illegalen Handel mit Kältemitteln konsequent zu bekämpfen. Beamten der polnischen Steuerbehörde (KAS) ist ein bedeutender Schlag gegen Schmuggler gelungen: Sie beschlagnahmten 42 Tonnen illegales F-Gas im Wert von fast einer Million Euro. Bei einer Straßenkontrolle in der Nähe von Warschau wurden in einem Lkw 1.340 Flaschen Kältemittel entdeckt. Eine anschließende Razzia in einem Lagerhaus brachte weitere 2.845 Flaschen zutage. Den Beteiligten drohen nun Haftstrafen von bis zu drei Jahren.

Dieser Fall ist mehr als nur eine Randnotiz. Er zeigt, dass der illegale Kältemittelhandel ein massives Problem darstellt, das nicht nur die Umwelt schädigt, sondern auch eine direkte Gefahr für Anlagen und Anwender durch nicht spezifizierte und verunreinigte Produkte birgt.

Stimmen aus der Branche: Forderungen zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Die Bekämpfung des illegalen Handels ist auch eine zentrale Forderung im Rahmen der Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Die Konsultationsphase endete am 20. August, und verschiedene Verbände haben ihre Positionen eingebracht:

  • Der Bundesverband Kältemittel-Wirtschaft (BVKMW) fordert eine unverzügliche Sanktionierung für das absichtliche Freisetzen von F-Gasen und ein höheres Strafmaß von bis zu fünf Jahren für den illegalen Handel. Scharf kritisiert wird zudem die Möglichkeit, Quoten-Autorisierungen nachträglich zu erwerben, da dies einen Anreiz für illegale Importe schaffe.


  • Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisieren übereinstimmend den hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand, der durch die erweiterten Anforderungen an die Sachkundepflicht und Auffrischungskurse entsteht. Der ZDH schlägt zudem vor, auch qualifizierte Herstellerkurse als Auffrischungskurse anzuerkennen.

Umstellung bei der BAFA: Das neue „Wärmeerzeuger-Portal (WEP)“ kommt

Eine der signifikantesten Änderungen betrifft die Listung förderfähiger Wärmeerzeuger im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird den bisherigen Prozess bis November 2025 vollständig umstellen. Die bekannten und regelmäßig aktualisierten PDF-Listen werden durch ein neues, digitales „Wärmeerzeuger-Portal (WEP)“ ersetzt.

Was sind die Ziele und Funktionen des neuen Portals?

Das WEP soll den gesamten Prozess der Listung und Veröffentlichung transparenter und effizienter gestalten. Für diesen Zweck ist das Portal in zwei Bereiche gegliedert:

  1. Herstellerbereich: Ein geschlossener Listungs- und Verwaltungsbereich, in dem Hersteller ihre Produkte registrieren und verwalten können. Die Registrierung hierfür ist bereits seit dem 25. August 2025 möglich. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Hersteller fortan selbst für die vollständige und wahrheitsgemäße Eingabe aller technischen Daten verantwortlich sind.


  2. Öffentlicher Bereich: Dieser Bereich wird nach Abschluss der Systemumstellung für alle zugänglich sein und dient der Anzeige der gelisteten Wärmeerzeuger.

Für Fachunternehmer, Energieeffizienz-Experten und Antragsteller verspricht das neue Portal erhebliche Vorteile. Es werden mehr technische Daten zu den einzelnen Geräten zur Verfügung stehen, die durch intelligente Filtermöglichkeiten übersichtlich und schnell durchsuchbar sein werden. Während der Übergangszeit behalten die zuletzt am 1. August 2025 aktualisierten PDF-Listen ihre volle Gültigkeit, sodass die Förderfähigkeit von Anlagen durchgehend sichergestellt ist.

Qualitätssicherung: BLAC lehnt Mindestdauer für Zertifizierungs-Schulungen ab

Ein weiteres, für die Qualitätssicherung in unserer Branche zentrales Thema, fand eine ernüchternde Antwort. Wir hatten uns an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gewandt und die Praxis privater Anbieter kritisiert, Zertifizierungs-„Schnellkurse“ von nur wenigen Tagen anzubieten. Das Problem: Die Absolventen erhalten am Ende dasselbe Zertifikat wie Teilnehmer, die eine mehrwöchige Schulung an einer Fachschule durchlaufen haben. Dass Lerninhalt und praktisches Know-how dabei nicht identisch sein können, liegt auf der Hand.

Die BLAC hat unser Anliegen nun abgewiesen. Die Begründung ist formaljuristischer Natur: Die maßgebliche Durchführungsverordnung (DVO 2024/2215) mache lediglich Vorgaben zu den Prüfungsinhalten, nicht aber zur Dauer der vorbereitenden Schulung. Daher könne die Schulungsdauer auch nicht Gegenstand der Anerkennung einer zertifizierenden Stelle sein.

Diese Entscheidung ist aus inhaltlicher Sicht nicht nachvollziehbar und bedauerlich. Die BLAC hätte die Möglichkeit gehabt, eine Empfehlung auszusprechen, die sich beispielsweise an Studien zur optimalen Schulungsdauer orientiert. Der Vergleich mit der Führerscheinausbildung drängt sich auf: Auch hier gibt es eine Mindestanzahl an Fahrstunden, weil der Gesetzgeber weiß, dass allein das Bestehen der Prüfung keine Garantie für sicheres Fahren ist. Unsere Hoffnung ruht nun auf der anstehenden Überarbeitung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, in der wir eine entsprechende Klarstellung gefordert haben.

Illegale Kältemittel – eine ernstzunehmende Gefahr

Ein aktueller Vorfall aus Polen unterstreicht die Dringlichkeit, den illegalen Handel mit Kältemitteln konsequent zu bekämpfen. Beamten der polnischen Steuerbehörde (KAS) ist ein bedeutender Schlag gegen Schmuggler gelungen: Sie beschlagnahmten 42 Tonnen illegales F-Gas im Wert von fast einer Million Euro. Bei einer Straßenkontrolle in der Nähe von Warschau wurden in einem Lkw 1.340 Flaschen Kältemittel entdeckt. Eine anschließende Razzia in einem Lagerhaus brachte weitere 2.845 Flaschen zutage. Den Beteiligten drohen nun Haftstrafen von bis zu drei Jahren.

Dieser Fall ist mehr als nur eine Randnotiz. Er zeigt, dass der illegale Kältemittelhandel ein massives Problem darstellt, das nicht nur die Umwelt schädigt, sondern auch eine direkte Gefahr für Anlagen und Anwender durch nicht spezifizierte und verunreinigte Produkte birgt.

Stimmen aus der Branche: Forderungen zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Die Bekämpfung des illegalen Handels ist auch eine zentrale Forderung im Rahmen der Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Die Konsultationsphase endete am 20. August, und verschiedene Verbände haben ihre Positionen eingebracht:

  • Der Bundesverband Kältemittel-Wirtschaft (BVKMW) fordert eine unverzügliche Sanktionierung für das absichtliche Freisetzen von F-Gasen und ein höheres Strafmaß von bis zu fünf Jahren für den illegalen Handel. Scharf kritisiert wird zudem die Möglichkeit, Quoten-Autorisierungen nachträglich zu erwerben, da dies einen Anreiz für illegale Importe schaffe.


  • Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisieren übereinstimmend den hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand, der durch die erweiterten Anforderungen an die Sachkundepflicht und Auffrischungskurse entsteht. Der ZDH schlägt zudem vor, auch qualifizierte Herstellerkurse als Auffrischungskurse anzuerkennen.

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