Bild einer mobilen Klimaanlage

Erfolg für das Handwerk: Neue EU-Verordnung für mobile Klimaanlagen praxistauglich gestaltet

Die neue EU-Durchführungsverordnung (DVO) 2025/1893 regelt die Sachkunde für mobile Kälteanlagen. Dank des Einsatzes von VDKF und LIK wurden zentrale Forderungen des Handwerks umgesetzt.

Bildurheber: Adobe Stock

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Eine entscheidende Neuregelung auf EU-Ebene bringt wichtige Klarstellungen für den Umgang mit mobilen Klimaanlagen und markiert gleichzeitig einen bedeutenden Erfolg für die gemeinsame Verbandsarbeit. Die am 19. September im EU-Amtsblatt veröffentlichte Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2025/1893 legt die Mindestanforderungen für Ausbildungsbescheinigungen in diesem Sektor fest. Erfreulicherweise hat die EU-Kommission die wesentlichen Argumente, die VDKF und LIK in einer gemeinsamen Stellungnahme eingebracht hatten, berücksichtigt.

Neue Sachkunde-Regeln: Was Fachbetriebe jetzt wissen müssen

Die neue DVO ist das direkte Pendant zur DVO (EU) 2024/2215, die die Sachkunde für stationäre Anlagen regelt. Für Kälte-Klima-Fachbetriebe und Kfz-Werkstätten ergeben sich daraus zwei zentrale und überaus positive Ergebnisse:

  1. Anerkennung bestehender Zertifikate: Inhaber einer Sachkundebescheinigung für stationäre Anlagen (z. B. Kategorie I bzw. das neue A1-Zertifikat) benötigen keinen zusätzlichen Nachweis, um an mobilen Klimaanlagen arbeiten zu dürfen. Die EU-Kommission ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Qualifikation für stationäre Anlagen die Anforderungen für mobile Systeme vollständig abdeckt. Dies verhindert unnötige Doppelqualifikationen und bürokratischen Mehraufwand.


  2. Einführung der „abgespeckten“ Bescheinigung M2: Für Personal in Kfz-Werkstätten, das lediglich automatisierte Rückgewinnungs- und Befüllstationen bedient, wird eine separate, in den Anforderungen reduzierte Bescheinigung „M2“ eingeführt. Damit wird vermieden, dass diese Mitarbeiter übermäßig komplexe Schulungsinhalte erlernen müssen, die für ihren Arbeitsalltag irrelevant sind. Gleichzeitig stellt diese Differenzierung sicher, dass Inhaber einer M2-Bescheinigung nicht an komplexeren Anlagen in Bussen, Zügen oder Landmaschinen mit größeren Füllmengen arbeiten dürfen, wofür tiefgehendere Kenntnisse erforderlich sind.

Diese praxistaugliche Lösung ist ein direkter Erfolg des Engagements der Verbände und stellt sicher, dass die Regelungen sowohl der Sicherheit als auch der betrieblichen Realität gerecht werden.

Warnung vor illegalen Kältemitteln: Konkrete Gefahr durch Falschdeklaration

Die anhaltende Bedrohung durch illegal gehandelte Kältemittel wird durch einen aktuellen Fall erneut verdeutlicht. Eine Laboranalyse einer Kältemittelflasche, die als R452A deklariert war, offenbarte eine völlig andere und potenziell anlagenschädigende Zusammensetzung.

  • Deklarierter Inhalt (R452A): R1234yf (30 %), R32 (11 %), R125 (59 %)


  • Tatsächlicher Inhalt: R32 (11,90 %), R143a (44,01 %), R125 (43,84 %), R134a (0,25 %)

Diese Abweichung ist kein Kavaliersdelikt. Wer Kältemittel aus dubiosen Quellen bezieht, unterstützt nicht nur die organisierte Kriminalität, sondern setzt auch sein Personal und die Anlagen seiner Kunden einem unkalkulierbaren Risiko aus. In der Vergangenheit enthielten falsch deklarierte Flaschen sogar brennbare Gase wie Propan anstelle von unbrennbaren Sicherheitskältemitteln, was zu schweren Unfällen führen kann.

Wirtschaftliche Lage: Bauwirtschaft stemmt sich gegen negativen Trend

Die allgemeine wirtschaftliche Stimmung in Deutschland hat sich im September laut ifo Geschäftsklimaindex wieder eingetrübt. Während das verarbeitende Gewerbe, der Dienstleistungssektor und der Handel pessimistischer in die Zukunft blicken, sendet das Bauhauptgewerbe ein positives Signal:

Der Index ist hier nach einem Rückgang im Vormonat wieder gestiegen. Die Unternehmen zeigten sich zufriedener mit den laufenden Geschäften und auch die Erwartungen für die kommenden Monate hellten sich weiter auf. Dies wird durch die jüngsten Zahlen zu den Baugenehmigungen gestützt: Im Juli 2025 wurden 30 % mehr Wohnungen genehmigt als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Juli 2025 lag das Plus bei 6,6 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Heizkosten-Prognose: Wärmepumpe bleibt langfristig die günstigste Option

Der aktuelle Heizspiegel 2025 bestätigt die langfristige Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen. Während die Heizkosten für Haushalte mit Gasheizungen 2025 um voraussichtlich 15 % steigen, bleiben Wärmepumpen die günstigste Heizoption.

Prognosen auf Basis des Heizspiegels und des Ariadne-Projekts deuten darauf hin, dass die Heizkosten für Gas und Öl in den nächsten 20 Jahren etwa dreimal so hoch ausfallen könnten wie heute. Für ein unsaniertes Einfamilienhaus bedeutet dies potenzielle Heizkosten von rund 120.000 Euro mit einer Gasheizung, verglichen mit nur etwa 16.000 Euro nach einer energetischen Sanierung und dem Wechsel zu einer Wärmepumpe – eine Differenz von über 100.000 Euro.

Ausblick: Chemikaliengesetz im Bundeskabinett

Am 5. November wird das Bundeskabinett die Überarbeitung des Chemikaliengesetzes behandeln. Dieses Gesetz ist die rechtliche Grundlage für nationale Vorschriften zum Umgang mit F-Gasen und wird an die neue F-Gase-Verordnung angepasst. Es definiert unter anderem Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Kältemittelhandels und regelt, wie Verstöße als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Eine entscheidende Neuregelung auf EU-Ebene bringt wichtige Klarstellungen für den Umgang mit mobilen Klimaanlagen und markiert gleichzeitig einen bedeutenden Erfolg für die gemeinsame Verbandsarbeit. Die am 19. September im EU-Amtsblatt veröffentlichte Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2025/1893 legt die Mindestanforderungen für Ausbildungsbescheinigungen in diesem Sektor fest. Erfreulicherweise hat die EU-Kommission die wesentlichen Argumente, die VDKF und LIK in einer gemeinsamen Stellungnahme eingebracht hatten, berücksichtigt.

Neue Sachkunde-Regeln: Was Fachbetriebe jetzt wissen müssen

Die neue DVO ist das direkte Pendant zur DVO (EU) 2024/2215, die die Sachkunde für stationäre Anlagen regelt. Für Kälte-Klima-Fachbetriebe und Kfz-Werkstätten ergeben sich daraus zwei zentrale und überaus positive Ergebnisse:

  1. Anerkennung bestehender Zertifikate: Inhaber einer Sachkundebescheinigung für stationäre Anlagen (z. B. Kategorie I bzw. das neue A1-Zertifikat) benötigen keinen zusätzlichen Nachweis, um an mobilen Klimaanlagen arbeiten zu dürfen. Die EU-Kommission ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Qualifikation für stationäre Anlagen die Anforderungen für mobile Systeme vollständig abdeckt. Dies verhindert unnötige Doppelqualifikationen und bürokratischen Mehraufwand.


  2. Einführung der „abgespeckten“ Bescheinigung M2: Für Personal in Kfz-Werkstätten, das lediglich automatisierte Rückgewinnungs- und Befüllstationen bedient, wird eine separate, in den Anforderungen reduzierte Bescheinigung „M2“ eingeführt. Damit wird vermieden, dass diese Mitarbeiter übermäßig komplexe Schulungsinhalte erlernen müssen, die für ihren Arbeitsalltag irrelevant sind. Gleichzeitig stellt diese Differenzierung sicher, dass Inhaber einer M2-Bescheinigung nicht an komplexeren Anlagen in Bussen, Zügen oder Landmaschinen mit größeren Füllmengen arbeiten dürfen, wofür tiefgehendere Kenntnisse erforderlich sind.

Diese praxistaugliche Lösung ist ein direkter Erfolg des Engagements der Verbände und stellt sicher, dass die Regelungen sowohl der Sicherheit als auch der betrieblichen Realität gerecht werden.

Warnung vor illegalen Kältemitteln: Konkrete Gefahr durch Falschdeklaration

Die anhaltende Bedrohung durch illegal gehandelte Kältemittel wird durch einen aktuellen Fall erneut verdeutlicht. Eine Laboranalyse einer Kältemittelflasche, die als R452A deklariert war, offenbarte eine völlig andere und potenziell anlagenschädigende Zusammensetzung.

  • Deklarierter Inhalt (R452A): R1234yf (30 %), R32 (11 %), R125 (59 %)


  • Tatsächlicher Inhalt: R32 (11,90 %), R143a (44,01 %), R125 (43,84 %), R134a (0,25 %)

Diese Abweichung ist kein Kavaliersdelikt. Wer Kältemittel aus dubiosen Quellen bezieht, unterstützt nicht nur die organisierte Kriminalität, sondern setzt auch sein Personal und die Anlagen seiner Kunden einem unkalkulierbaren Risiko aus. In der Vergangenheit enthielten falsch deklarierte Flaschen sogar brennbare Gase wie Propan anstelle von unbrennbaren Sicherheitskältemitteln, was zu schweren Unfällen führen kann.

Wirtschaftliche Lage: Bauwirtschaft stemmt sich gegen negativen Trend

Die allgemeine wirtschaftliche Stimmung in Deutschland hat sich im September laut ifo Geschäftsklimaindex wieder eingetrübt. Während das verarbeitende Gewerbe, der Dienstleistungssektor und der Handel pessimistischer in die Zukunft blicken, sendet das Bauhauptgewerbe ein positives Signal:

Der Index ist hier nach einem Rückgang im Vormonat wieder gestiegen. Die Unternehmen zeigten sich zufriedener mit den laufenden Geschäften und auch die Erwartungen für die kommenden Monate hellten sich weiter auf. Dies wird durch die jüngsten Zahlen zu den Baugenehmigungen gestützt: Im Juli 2025 wurden 30 % mehr Wohnungen genehmigt als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Juli 2025 lag das Plus bei 6,6 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Heizkosten-Prognose: Wärmepumpe bleibt langfristig die günstigste Option

Der aktuelle Heizspiegel 2025 bestätigt die langfristige Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen. Während die Heizkosten für Haushalte mit Gasheizungen 2025 um voraussichtlich 15 % steigen, bleiben Wärmepumpen die günstigste Heizoption.

Prognosen auf Basis des Heizspiegels und des Ariadne-Projekts deuten darauf hin, dass die Heizkosten für Gas und Öl in den nächsten 20 Jahren etwa dreimal so hoch ausfallen könnten wie heute. Für ein unsaniertes Einfamilienhaus bedeutet dies potenzielle Heizkosten von rund 120.000 Euro mit einer Gasheizung, verglichen mit nur etwa 16.000 Euro nach einer energetischen Sanierung und dem Wechsel zu einer Wärmepumpe – eine Differenz von über 100.000 Euro.

Ausblick: Chemikaliengesetz im Bundeskabinett

Am 5. November wird das Bundeskabinett die Überarbeitung des Chemikaliengesetzes behandeln. Dieses Gesetz ist die rechtliche Grundlage für nationale Vorschriften zum Umgang mit F-Gasen und wird an die neue F-Gase-Verordnung angepasst. Es definiert unter anderem Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Kältemittelhandels und regelt, wie Verstöße als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

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Dieser Beitrag und diese Informationen werden vom VDKF, dem Verband Deutscher Kälte- und Klima-Fachbetriebe e. V. bereitgestellt. Die ausführlichen Beiträge, weitere wichtige Informationen, Vorlagen und Dokumente sind den Mitgliedsbetrieben des Verbandes vorbehalten. Falls Sie von den branchenrelevanten Informationen überzeugt sind und sich tiefergehend informieren wollen, empfehlen wir Ihnen eine Mitgliedschaft im VDKF und den eigenen Bezug des "Politikums".