
Neue F-Gase-Verordnung: Quotenabgabe von 3 € pro Tonne CO₂-Äquivalent wird Kältemittel verteuern
Artikel 17 der neuen F-Gase-Verordnung führt eine Abgabe von 3 € je Tonne CO₂-Äquivalent für Kältemittelquoten ein. Fachbetriebe müssen sich auf steigende Preise einstellen.
Adobe Stock
Adobe Stock
Neue F-Gase-Verordnung:
Preisanstieg bei Kältemitteln durch Quotenabgabe
Fachbetriebe müssen sich auf einen weiteren Anstieg der Kältemittelpreise einstellen, der direkt aus der novellierten F-Gase-Verordnung resultiert. Artikel 17 der Verordnung legt einen Betrag von 3 Euro je Tonne CO₂-Äquivalent fest, der von Inhabern einer Kältemittelquote zu entrichten ist.
Diese Abgabe wird erstmals Ende 2025 für alle Unternehmen fällig, die eine Quote für das Jahr 2026 zugeteilt bekommen haben. Es ist davon auszugehen, dass die Kältemittelhändler diese neue, verordnungsbedingte Preiserhöhung direkt an ihre Kunden, also die Kälte-Klima-Fachbetriebe, weitergeben werden.
Was bedeutet das für Ihre Kalkulation?
Dieser Kostenfaktor muss ab sofort in der Preiskalkulation für Angebote, die ins Jahr 2026 hineinreichen, berücksichtigt werden.
Ein Rechenbeispiel: Das Kältemittel R134a hat einen GWP-Wert von 1.430.
1 kg R134a entspricht 1,43 Tonnen CO₂-Äquivalent.
1,43 t x 3 €/t = 4,29 € Preiserhöhung pro Kilogramm R134a.
Unabhängig davon, wie die Händler ihre Preise letztlich anpassen, bietet diese CO₂-Bepreisung durch die EU eine stichhaltige Argumentationsgrundlage, um gestiegene Kältemittelpreise gegenüber Endkunden zu begründen.
Deutschlands Heizungsmarkt im Wandel:
Wärmepumpe dominiert den Neubau
Die Transformation des Wärmemarktes ist in vollem Gange und wird durch aktuelle Zahlen des BDEW im „Trendbarometer Neubau“ eindrucksvoll bestätigt.
Bei den Baufertigstellungen im Jahr 2024 ist die Wärmepumpe der unangefochtene Spitzenreiter. Fast drei Viertel (69,4 %) der neuen Wohngebäude werden mittlerweile mit Wärmepumpen beheizt. Parallel dazu setzt sich der Absturz der Gasheizung im Neubau fort: Ihr Anteil ist auf nur noch 15,2 % gesunken.
Der Wandel wird im Zehnjahresvergleich deutlich: Im Jahr 2015 lag der Anteil von Gasheizungen im Neubau noch bei 51,7 %, während Wärmepumpen bei 31,4 % lagen.
Internationaler Blick:
US-Regulierung und EU-Marktzahlen
USA: Industrie wehrt sich gegen Aufweichung des Phase-outs Während die EU den F-Gas-Ausstieg verschärft, sorgt ein Vorschlag der US-Umweltschutzbehörde EPA für Aufsehen. Die EPA erwägt, einige Fristen des Phase-outs zu verschieben oder ganz aufzuheben. Beispielsweise soll der GWP-Grenzwert für Kühlgeräte im Einzelhandel (ursprünglich 150 oder 300 GWP ab 2027) nun auf einen Wert von 1400 geändert und die strengeren Grenzwerte auf 2032 verschoben werden.
Interessanterweise kommt der Widerstand gegen diese Lockerung von der Industrie selbst. Der Herstellerverband AHRI warnt, dass diese Rücknahme die mehrjährige Planung und die bereits getätigten Investitionen der US-Hersteller massiv stören würde. Viele Unternehmen haben ihre Produktion bereits umgestellt und neue Geräte für den ursprünglichen Zeitplan zertifiziert.
EU: Wärmepumpenabsatz mit leichter Erholung Der Europäische Wärmepumpenverband (EHPA) meldet für das erste Halbjahr 2025 einen Absatzanstieg von 9 % in 13 europäischen Ländern, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum (980.000 Einheiten H1 2025 vs. 898.000 in H1 2024). Trotz dieser leichten Erholung ist das Marktvertrauen geringer als im Rekordjahr 2022. Als Bremsklötze identifiziert die Branche politische Unsicherheiten, reduzierte Anreize und die im Vergleich zu Gas höheren Strompreise.
Kontext:
Klimaforscher warnen vor Erreichen der Zwei-Grad-Marke bis 2032
Den übergeordneten Handlungsdruck für unsere Branche lieferten kürzlich Klimaforscher vor dem Bundestag. Prof. Gunther Seckmeyer (Leibniz Universität Hannover) warnte, dass die Zwei-Grad-Erderwärmung bei der aktuellen Entwicklung bereits 2032 überschritten werden könnte.
Die Forscher legten einen Zehn-Punkte-Katalog vor, der eine drastische Reduktion der Treibhausgasemissionen fordert. Die Grundlage für diese Dringlichkeit ist der ungebremste Anstieg der CO₂-Konzentration, der 2024 durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe einen neuen Rekordwert erreicht hat.
Neue F-Gase-Verordnung:
Preisanstieg bei Kältemitteln durch Quotenabgabe
Fachbetriebe müssen sich auf einen weiteren Anstieg der Kältemittelpreise einstellen, der direkt aus der novellierten F-Gase-Verordnung resultiert. Artikel 17 der Verordnung legt einen Betrag von 3 Euro je Tonne CO₂-Äquivalent fest, der von Inhabern einer Kältemittelquote zu entrichten ist.
Diese Abgabe wird erstmals Ende 2025 für alle Unternehmen fällig, die eine Quote für das Jahr 2026 zugeteilt bekommen haben. Es ist davon auszugehen, dass die Kältemittelhändler diese neue, verordnungsbedingte Preiserhöhung direkt an ihre Kunden, also die Kälte-Klima-Fachbetriebe, weitergeben werden.
Was bedeutet das für Ihre Kalkulation?
Dieser Kostenfaktor muss ab sofort in der Preiskalkulation für Angebote, die ins Jahr 2026 hineinreichen, berücksichtigt werden.
Ein Rechenbeispiel: Das Kältemittel R134a hat einen GWP-Wert von 1.430.
1 kg R134a entspricht 1,43 Tonnen CO₂-Äquivalent.
1,43 t x 3 €/t = 4,29 € Preiserhöhung pro Kilogramm R134a.
Unabhängig davon, wie die Händler ihre Preise letztlich anpassen, bietet diese CO₂-Bepreisung durch die EU eine stichhaltige Argumentationsgrundlage, um gestiegene Kältemittelpreise gegenüber Endkunden zu begründen.
Deutschlands Heizungsmarkt im Wandel:
Wärmepumpe dominiert den Neubau
Die Transformation des Wärmemarktes ist in vollem Gange und wird durch aktuelle Zahlen des BDEW im „Trendbarometer Neubau“ eindrucksvoll bestätigt.
Bei den Baufertigstellungen im Jahr 2024 ist die Wärmepumpe der unangefochtene Spitzenreiter. Fast drei Viertel (69,4 %) der neuen Wohngebäude werden mittlerweile mit Wärmepumpen beheizt. Parallel dazu setzt sich der Absturz der Gasheizung im Neubau fort: Ihr Anteil ist auf nur noch 15,2 % gesunken.
Der Wandel wird im Zehnjahresvergleich deutlich: Im Jahr 2015 lag der Anteil von Gasheizungen im Neubau noch bei 51,7 %, während Wärmepumpen bei 31,4 % lagen.
Internationaler Blick:
US-Regulierung und EU-Marktzahlen
USA: Industrie wehrt sich gegen Aufweichung des Phase-outs Während die EU den F-Gas-Ausstieg verschärft, sorgt ein Vorschlag der US-Umweltschutzbehörde EPA für Aufsehen. Die EPA erwägt, einige Fristen des Phase-outs zu verschieben oder ganz aufzuheben. Beispielsweise soll der GWP-Grenzwert für Kühlgeräte im Einzelhandel (ursprünglich 150 oder 300 GWP ab 2027) nun auf einen Wert von 1400 geändert und die strengeren Grenzwerte auf 2032 verschoben werden.
Interessanterweise kommt der Widerstand gegen diese Lockerung von der Industrie selbst. Der Herstellerverband AHRI warnt, dass diese Rücknahme die mehrjährige Planung und die bereits getätigten Investitionen der US-Hersteller massiv stören würde. Viele Unternehmen haben ihre Produktion bereits umgestellt und neue Geräte für den ursprünglichen Zeitplan zertifiziert.
EU: Wärmepumpenabsatz mit leichter Erholung Der Europäische Wärmepumpenverband (EHPA) meldet für das erste Halbjahr 2025 einen Absatzanstieg von 9 % in 13 europäischen Ländern, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum (980.000 Einheiten H1 2025 vs. 898.000 in H1 2024). Trotz dieser leichten Erholung ist das Marktvertrauen geringer als im Rekordjahr 2022. Als Bremsklötze identifiziert die Branche politische Unsicherheiten, reduzierte Anreize und die im Vergleich zu Gas höheren Strompreise.
Kontext:
Klimaforscher warnen vor Erreichen der Zwei-Grad-Marke bis 2032
Den übergeordneten Handlungsdruck für unsere Branche lieferten kürzlich Klimaforscher vor dem Bundestag. Prof. Gunther Seckmeyer (Leibniz Universität Hannover) warnte, dass die Zwei-Grad-Erderwärmung bei der aktuellen Entwicklung bereits 2032 überschritten werden könnte.
Die Forscher legten einen Zehn-Punkte-Katalog vor, der eine drastische Reduktion der Treibhausgasemissionen fordert. Die Grundlage für diese Dringlichkeit ist der ungebremste Anstieg der CO₂-Konzentration, der 2024 durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe einen neuen Rekordwert erreicht hat.
Bleiben Sie auf dem Laufenden.
In unserem Newsletter erhalten Sie Informationen über Aktualisierungen aus unserer Branche sowie Hinweise zu wichtigen Terminen und aktuellen Themen.
Weiterlesen
Weiter geht's beim VDKF

Dieser Beitrag und diese Informationen werden vom VDKF, dem Verband Deutscher Kälte- und Klima-Fachbetriebe e. V. bereitgestellt. Die ausführlichen Beiträge, weitere wichtige Informationen, Vorlagen und Dokumente sind den Mitgliedsbetrieben des Verbandes vorbehalten. Falls Sie von den branchenrelevanten Informationen überzeugt sind und sich tiefergehend informieren wollen, empfehlen wir Ihnen eine Mitgliedschaft im VDKF und den eigenen Bezug des "Politikums".
