
Neue ChemKlimaschutzV beschlossen: Verbandserfolge und Entlastungen für Fachbetriebe
Das Bundeskabinett hat die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung beschlossen. Wichtige Forderungen der Verbände wurden umgesetzt, darunter Vereinfachungen bei Zertifizierung und Auffrischungskursen.
Sasun Bughdaryan, Unsplash
Sasun Bughdaryan, Unsplash
Durchbruch bei der ChemKlimaschutzV: Ihre Stimme wurde gehört
Am 19. November 2025 hat das Bundeskabinett die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) verabschiedet. Sie wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft treten. Die gute Nachricht: Fast alle Vorschläge, die wir im Vorfeld beim Umweltministerium eingereicht hatten, wurden übernommen. Dies bedeutet konkrete Verbesserungen und Klarstellungen für Ihren Arbeitsalltag.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Klare Trennung von Sachkunde und Handwerksrolle: Künftig muss auf jedem Zertifikat ausdrücklich stehen, dass eine Sachkundebescheinigung nicht automatisch zu einem Eintrag in die Handwerksrolle berechtigt. Dies beendet die in der Vergangenheit oft aufgetretene Vermischung von Umwelt- und Handwerksrecht.
Spezifische Teil-Zertifikate: Sachkundebescheinigungen können nun gezielt auf bestimmte Einrichtungen beschränkt werden (z. B. nur für Wärmepumpen oder nur für Weiße Ware), sofern die Prüfung auch nur diese Bereiche abgedeckt hat.
Keine Rücknahmepflicht für gebrauchtes Kältemittel: Die ursprünglich geplante Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme wurde gestrichen. Damit haben wir verhindert, dass der wirtschaftliche Anreiz für das sortenreine Sammeln und die Kreislaufwirtschaft verloren geht.
Erleichterung bei Auffrischungskursen: Wer in den zwei Jahren vor einem Auffrischungskurs die entsprechenden Tätigkeiten aktiv ausgeübt hat, muss den praktischen Teil des Kurses nicht absolvieren. Eine einfache Selbsterklärung mit Tätigkeitsliste genügt. Das spart Zeit und Kosten!
Zertifikat E (Dichtheitskontrollen): Für dieses Zertifikat ist keine abgeschlossene Berufsausbildung mehr zwingende Voraussetzung. Das ermöglicht es auch Helfern und Auszubildenden nach der Zwischenprüfung (und bestandenem Sachkundeseminar), Dichtheitsprüfungen durchzuführen.
Gebäudetyp E: Einfacheres Bauen rückt näher
Das Justiz- und das Bauministerium haben ein Eckpunktepapier zum „Gebäudetyp E“ vorgelegt. Ziel ist es, Bauen durch den Verzicht auf nicht zwingend erforderliche Standards („Komfort-Standards“) einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen.
Kernstück ist der Gebäudetyp-E-Vertrag: Bauherren und Unternehmen sollen rechtssicher vereinbaren können, von bestimmten anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, ohne dass dies automatisch als Mangel gilt – solange die Sicherheit (Statik, Brandschutz etc.) gewährleistet bleibt. Dies könnte auch für die technische Gebäudeausrüstung neue Spielräume bei der Planung eröffnen.
Marktdaten: Wärmepumpen im Aufwind – Geschäftsklima trübt sich ein
Wärmepumpen-Absatz: Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) meldet erfreuliche Zahlen. Bis Oktober 2025 wurden rund 255.000 Heizungs-Wärmepumpen abgesetzt, was einem Plus von 57 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Für das Gesamtjahr wird mit über 300.000 Einheiten gerechnet. (Hinweis: Luft-Luft-Wärmepumpen sind in dieser Statistik nicht enthalten.)
ifo-Geschäftsklima: Die allgemeine Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im November hingegen verschlechtert (Index sank auf 88,1 Punkte). Auch im Bauhauptgewerbe trübten sich die Erwartungen weiter ein, wobei die schwache Nachfrage als Hauptproblem genannt wird. Im Gegensatz dazu beurteilen Dienstleister ihre aktuelle Lage etwas besser.
Kurz notiert:
Kältemittel-Emissionen in Frankreich: Die F-Gas-Emissionen in unserem Nachbarland sinken weiter. Für 2023 werden sie auf 7,1 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent geschätzt. Seit 2018 gehen die Emissionen im Schnitt um 12 % pro Jahr zurück.
Eurovent-Empfehlung: Der Verband hat einen neuen Leitfaden zur Anwendung von Sicherheits- und Umweltgesetzen bei gewerblichen Kälteanlagen veröffentlicht. Er deckt auch Themen wie PFAS ab.
Durchbruch bei der ChemKlimaschutzV: Ihre Stimme wurde gehört
Am 19. November 2025 hat das Bundeskabinett die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) verabschiedet. Sie wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft treten. Die gute Nachricht: Fast alle Vorschläge, die wir im Vorfeld beim Umweltministerium eingereicht hatten, wurden übernommen. Dies bedeutet konkrete Verbesserungen und Klarstellungen für Ihren Arbeitsalltag.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Klare Trennung von Sachkunde und Handwerksrolle: Künftig muss auf jedem Zertifikat ausdrücklich stehen, dass eine Sachkundebescheinigung nicht automatisch zu einem Eintrag in die Handwerksrolle berechtigt. Dies beendet die in der Vergangenheit oft aufgetretene Vermischung von Umwelt- und Handwerksrecht.
Spezifische Teil-Zertifikate: Sachkundebescheinigungen können nun gezielt auf bestimmte Einrichtungen beschränkt werden (z. B. nur für Wärmepumpen oder nur für Weiße Ware), sofern die Prüfung auch nur diese Bereiche abgedeckt hat.
Keine Rücknahmepflicht für gebrauchtes Kältemittel: Die ursprünglich geplante Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme wurde gestrichen. Damit haben wir verhindert, dass der wirtschaftliche Anreiz für das sortenreine Sammeln und die Kreislaufwirtschaft verloren geht.
Erleichterung bei Auffrischungskursen: Wer in den zwei Jahren vor einem Auffrischungskurs die entsprechenden Tätigkeiten aktiv ausgeübt hat, muss den praktischen Teil des Kurses nicht absolvieren. Eine einfache Selbsterklärung mit Tätigkeitsliste genügt. Das spart Zeit und Kosten!
Zertifikat E (Dichtheitskontrollen): Für dieses Zertifikat ist keine abgeschlossene Berufsausbildung mehr zwingende Voraussetzung. Das ermöglicht es auch Helfern und Auszubildenden nach der Zwischenprüfung (und bestandenem Sachkundeseminar), Dichtheitsprüfungen durchzuführen.
Gebäudetyp E: Einfacheres Bauen rückt näher
Das Justiz- und das Bauministerium haben ein Eckpunktepapier zum „Gebäudetyp E“ vorgelegt. Ziel ist es, Bauen durch den Verzicht auf nicht zwingend erforderliche Standards („Komfort-Standards“) einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen.
Kernstück ist der Gebäudetyp-E-Vertrag: Bauherren und Unternehmen sollen rechtssicher vereinbaren können, von bestimmten anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, ohne dass dies automatisch als Mangel gilt – solange die Sicherheit (Statik, Brandschutz etc.) gewährleistet bleibt. Dies könnte auch für die technische Gebäudeausrüstung neue Spielräume bei der Planung eröffnen.
Marktdaten: Wärmepumpen im Aufwind – Geschäftsklima trübt sich ein
Wärmepumpen-Absatz: Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) meldet erfreuliche Zahlen. Bis Oktober 2025 wurden rund 255.000 Heizungs-Wärmepumpen abgesetzt, was einem Plus von 57 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Für das Gesamtjahr wird mit über 300.000 Einheiten gerechnet. (Hinweis: Luft-Luft-Wärmepumpen sind in dieser Statistik nicht enthalten.)
ifo-Geschäftsklima: Die allgemeine Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im November hingegen verschlechtert (Index sank auf 88,1 Punkte). Auch im Bauhauptgewerbe trübten sich die Erwartungen weiter ein, wobei die schwache Nachfrage als Hauptproblem genannt wird. Im Gegensatz dazu beurteilen Dienstleister ihre aktuelle Lage etwas besser.
Kurz notiert:
Kältemittel-Emissionen in Frankreich: Die F-Gas-Emissionen in unserem Nachbarland sinken weiter. Für 2023 werden sie auf 7,1 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent geschätzt. Seit 2018 gehen die Emissionen im Schnitt um 12 % pro Jahr zurück.
Eurovent-Empfehlung: Der Verband hat einen neuen Leitfaden zur Anwendung von Sicherheits- und Umweltgesetzen bei gewerblichen Kälteanlagen veröffentlicht. Er deckt auch Themen wie PFAS ab.
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Dieser Beitrag und diese Informationen werden vom VDKF, dem Verband Deutscher Kälte- und Klima-Fachbetriebe e. V. bereitgestellt. Die ausführlichen Beiträge, weitere wichtige Informationen, Vorlagen und Dokumente sind den Mitgliedsbetrieben des Verbandes vorbehalten. Falls Sie von den branchenrelevanten Informationen überzeugt sind und sich tiefergehend informieren wollen, empfehlen wir Ihnen eine Mitgliedschaft im VDKF und den eigenen Bezug des "Politikums".
